Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 8 - Sanierungsuntersuchung

Ziel dieses Handbuches ist die Vorlage eines Handlungsrahmens der Sanierungsuntersuchung mit einer Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte sowie deren Zusammenhänge.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 9 - Sanierung

Anforderungen an die Planung und Ausführung einer Sanierungsmaßnahme. Darstellung der fachlichen Anforderungen an die einzelnen Bearbeitungsschritte sowie die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.

Hintergrundwerte von Spurenstoffen in hessischen Böden

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.

Hinweise für Sachverständige und Untersuchungsstellen Boden · Wasser

Newsletter zur Qualitätssicherung Das LfU sammelt Informationen, die für die Planung von Untersuchungen sowie die Entnahme, Analyse, Dokumentation und Bewertung von Umweltproben relevant sind, und stellt diese für Vollzugsbehörden, Auftraggeber, Sachverständige, Probenehmer und Laboratorien, die im gesetzlich geregelten Umweltbereich tätig sind, zur Verfügung. Diese Informationen beinhalten aktuelle Entwicklungen in Probenahme- und Analysentechniken, Vorgaben zur Anwendung von Untersuchungsverfahren und Neuerungen in relevanten gesetzlichen Regelwerken. Sie resultieren aus Erfahrungen der Zulassungs-, Überwachungs- und Auditpraxis, sowie der Zusammenarbeit mit anderen Umweltbehörden und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG

Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU). Maßgeblich für die praktische Arbeit ist die individuelle Verfahrensliste, die eine Untersuchungsstelle mit dem Zulassungsbescheid erhalten hat.

In-situ-Immobilisierung mittels Kompost und Alkalische Hydrolyse bei Rüstungsaltlasten - Ergänzende Untersuchungen und Empfehlungen zur verfahrenstechnischen Umsetzung

Die Sanierung der Sprengplätze mit herkömmlichen Sanierungsmethoden ist technisch anspruchsvoll und kostenintensiv. Für die Behandlung von Böden, die mit sprengstoff- und pulvertypischen Verbindungen belastet sind, kamen deshalb in den letzten Jahren auch alternative, kostengünstigere Verfahren zur Anwendung. Als erfolgreich haben sich an mehreren Standorten die Alkalische Hydrolyse und die In-situ-Immobilisierung mittels Kompost erwiesen. Für die beiden Verfahren werden in diesem Bericht Rahmenbedingungen und Kriterien für eine erfolgreiche und effektive Anwendung definiert sowie Empfehlungen für die verfahrenstechnische Umsetzung gegeben.

LANUV - Branchenlisten 2003 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.