Schadstoffe werden auf oder in dem Boden abgelagert und können als Flüssigkeit, Lösung oder Gas in ihn eindringen. Schadstoffe können im Boden (durch Schwerkraft, Sickerwasser, Bodenluft) und mit dem Boden (Erosion von Bodenteilchen mit Schadstoffen) zu den weiteren Schutzgütern Grundwasser, Luft, Oberflächenwasser transportiert werden (Boden als Transportpfad) bzw. der Boden selbst kann in seinen Funktionen beeinträchtigt werden (Boden als Schutzgut). Der Boden ist Kontaktmedium zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Pflanze.
Dieser Materialienband beschreibt die formalisierte Gefährdungsabschätzung für Altlastverdachtsflächen auf den Stufen der Historischen Erkundung und Orientierenden Untersuchung (BN 1 und 2) für den Fall, dass Schadstoffe in Oberflächenwasser gelangen können. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Baden-Württemberger Verfahrens und analog zur Vorgehensweise in Sachsen bei Grundwasser und Boden (s. a. Handbuch Teil 1). Berücksichtigung fand auch der Teil "Oberflächengewässer" der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen, der vom Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin erarbeitet wurde.
Der vorliegende Teil des Handbuches zur Altlastenbehandlung betrachtet die Gefährdungsabschätzung von flüchtigen Schadstoffen auf dem Wirkungspfad Boden-Luft-Mensch. Die bereits erschienenen Teile 3 und 4 des Handbuches beinhalten die Gefährdungsabschätzung auf den Wirkungspfaden Boden-Grundwasser-Mensch und Boden-Mensch.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU). Maßgeblich für die praktische Arbeit ist die individuelle Verfahrensliste, die eine Untersuchungsstelle mit dem Zulassungsbescheid erhalten hat.
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.