Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen sind mit Unsicherheiten behaftet, trotz aller Bemühungen um Verfahrensverbesserungen und Qualitätssicherung. Vielfach wird diese Unsicherheit in Form von Messwertschwankungen bei Wiederholungsuntersuchungen sichtbar. Die Eckpunkte wurden unter fachlichen Aspekten erarbeitet und sollen den Vollzugsbehörden lediglich allgemeine Hinweise für den Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit geben. Es handelt sich nicht um eine Arbeitshilfe oder ein sonstiges Dokument mit verbindlichem Charakter, zumal bei Entscheidungen im Einzelfall stets auch alle weiteren relevanten Sachverhalte und Umstände zu berücksichtigen und bei der Ermessensausübung abzuwägen sind.
Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)
Die Herstellung von Porzellan blickt in Bayern auf eine über 200-jährige Tradition zurück. Heute aufgegebene Produktionsstandorte weisen häufig Kontaminationen des Untergrundes und der Gebäude mit branchentypischen Schadstoffen auf. Eine Bearbeitung dieser Altlasten ist erforderlich, u. a. im Zuge von Maßnahmen des Flächenrecyclings. Diese Arbeitshilfe soll einen Überblick über die Herstellungsprozesse und die damit in Verbindung stehenden Schadstoffe geben. Als Grundlage für die Erkundung und Bewertung von stillgelegten Standorten der Gebrauchs- und Zierporzellanproduktion werden die Auswirkungen auf den Boden, das Grundwasser und die Bausubstanz beschrieben. Hinweise zur Altlastensanierung und zum Gebäuderückbau runden die detaillierten Erläuterungen ab. Detailliertere Angaben finden sich in dem dazugehörigen Infoblatt.
Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche (dioxin-like) polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) sind toxische chlororganische Verbindungen, die aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichen Konzentrationen in die Umwelt eingetragen wurden.
Anforderungen an den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl-und Erdgasgewinnung aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes. Standorte der Erdöl- und Erdgasgewinnung sind nach Beendigung der betrieblichen Nutzung zurückzubauen und wieder nutzbar zu machen. Dabei ist sicherzustellen, dass die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen wird. Mit Wiedernutzbarmachung ist die Herrichtung der vom Bergbau genutzten Flächen für eine Folgenutzung, z. B. land- oder forstwirtschaftlicher Art, gemeint. Ziel des vorliegenden Geofakts ist es, die fachlichen Anforderungen für den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung bezüglich der relevanten Wirkungspfade (Boden – Mensch, Boden – Gewässer, Boden – Nutzpflanze) aufzuzeigen. Dadurch soll die Planungssicherheit beim Rückbau und der Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung erhöht und eine landesweit einheitliche Vorgehensweise befördert werden.