Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Wirkungspfad: Boden - Grundwasser
Medien: Boden
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung)
Das Handbuch zur Altlastenbehandlung dient der Untersetzung des Handlungsrahmens, der durch die Gesetzgebung vorgegeben ist. Ziel ist es, einen zusammenfassenden Überblick zur Altlastenmethodik speziell in Sachsen für Behörden, Gutachter und Betroffene zu geben. Der vorliegende Handbuchteil 1 ordnet die rechtlichen und fachlichen Regelungen der Altlastenbehandlung den einzelnen Bearbeitungsstufen nach Bodenschutzrecht zu. Aufbauend darauf werden Erläuterungen zu den Zielen und Inhalten, den behördlichen Entscheidungen und Möglichkeiten der Klassifizierung des Handlungsbedarfes gegeben. In den einzelnen Kapiteln wird auf die weiter führenden methodischen Materialien (Handbuchteile 2 - 9 und Materialienbände) des Freistaates Sachsen verwiesen.
Ziel dieses Handbuches ist die Vorgabe eines methodischen Leitfadens für Überwachungsmaßnahmen bei der Altlastenbearbeitung für zuständige Behörden, Gutachter und Verpflichtete. Die Überwachung im Altlastenbereich ist eine wissenschaftlich begründete, fortlaufende Beobachtung bzw. Messung ausgewählter dynamischer Prozessgrößen. Unter Verwendung der in der Vergangenheit erzielten Erkenntnisse zu den Prozessgrößen und deren Veränderungen mit darauf aufbauendem Prozessverständnis (Epignose) kann eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Änderungen erstellt werden. Die Überwachung geht also über eine reine Beobachtung hinaus und erfordert die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse sowie eine Reaktion auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Da in der Altlastenbearbeitung das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse stetig zunimmt, ist es erforderlich, dies bei den abzuleitenden Überwachungsprogrammen in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Arbeitshilfe Sachsen. Entscheidenden Einfluss auf die Repräsentativität der Messwerte hat eine qualifizierte Probenahme. Diese Erkenntnis führte in den vergangenen Jahren zu einer Fülle von Empfehlungen aus den jeweiligen Fachgebieten, die im vorliegenden Materialienband in einem einheitlichen Rahmen für Boden, Grundwasser, Bodengas und Deponiegas zusammengestellt wurden. Der Band soll den in der Altlastenerkundung tätigen Praktikern und Behörden eine Arbeitshilfe und zugleich Grundlage einer Qualitätssicherung sein.
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.