Anwendungsempfehlung: Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Nachsorge
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.
Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Sowohl bei der Beurteilung von Immissionswirkungen als auch von Bodenbelastungen in Haus- und Kleingärten kommt der Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten und Verzehrsgewohnheiten der betroffenen Gartennutzer große Bedeutung im Hinblick auf eine realistische Risikoanalyse zu. Deshalb befasst sich das Landesumweltamt bereits seit einiger Zeit mit der Entwicklung einheitlicher Bewertungsszenarien, insbesondere zum Teilaspekt des Verzehrs von selbst erzeugtem Obst und Gemüse. Der sogenannte "LUA-Modellgarten", der im Zusammenhang mit dem Bundesratsverfahren zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) insbesondere im "Wohngartenszenario" bereits Berücksichtigung fand, ist Ergebnis dieser Arbeiten.
Neben rechtlichen und fachlichen Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen werden vor allem Verfahrensweisen und Methoden vorgestellt und in ihren Einsatzmöglichkeiten charakterisiert, die gegenwärtig für die erforderlichen Untersuchungen und Prognoseschritte zur Verfügung stehen. Es bleibt Aufgabe des Bearbeiters, im Einzelfall das für den jeweiligen Untersuchungs- und Prognoseschritt richtige Werkzeug auszuwählen, die Ergebnisse sachkundig zu interpretieren und damit die Grundlage für behördliche Entscheidungen zu schaffen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind Teile der Arbeitshilfe nicht mehr aktuell.
Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, die Organisation, Durchführung und Kontrolle der Überwachung und Nachsorge bei der Altlastenbearbeitung strukturiert und effizient zu gestalten. Zielgruppe sind die zuständigen Behörden, Verpflichtete, die mit der Problematik befassten Sachverständigen und ggf. Fachfirmen.