Gärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt. Familien mit Kindern verbringen dort gerne ihre Zeit und der Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Freizeitgestaltung. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Obst- und Gemüseanbau in städtischen Gärten unbedenklich möglich ist. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in den letzten 30 Jahren eine große Anzahl von Gartenböden untersucht. In den Böden wurden Schwermetalle und Arsen sowie einige organische Schadstoffe gefunden. Diese können durch Industrie und Verkehr, aber auch durch nicht bodengerechtes Wirtschaften in die Böden der teilweise schon sehr lange bestehenden Gartenanlagen gelangt sein. In der Regel mussten für diese Gärten keine Nutzungseinschränkungen oder spezielle Empfehlungen ausgesprochen werden. Vorsorgliche Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden zu minimieren. Daher hat die Behörde für Umwelt und Energie Handlungsempfehlungen entwickelt. Um ganz sicher zu gehen, können Sie von einem Gutachter Bodenuntersuchungen durchführen lassen.
Die Herstellung von Porzellan blickt in Bayern auf eine über 200-jährige Tradition zurück. Heute aufgegebene Produktionsstandorte weisen häufig Kontaminationen des Untergrundes und der Gebäude mit branchentypischen Schadstoffen auf. Eine Bearbeitung dieser Altlasten ist erforderlich, u. a. im Zuge von Maßnahmen des Flächenrecyclings. Diese Arbeitshilfe soll einen Überblick über die Herstellungsprozesse und die damit in Verbindung stehenden Schadstoffe geben. Als Grundlage für die Erkundung und Bewertung von stillgelegten Standorten der Gebrauchs- und Zierporzellanproduktion werden die Auswirkungen auf den Boden, das Grundwasser und die Bausubstanz beschrieben. Hinweise zur Altlastensanierung und zum Gebäuderückbau runden die detaillierten Erläuterungen ab. Detailliertere Angaben finden sich in dem dazugehörigen Infoblatt.
Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.
Newsletter zur Qualitätssicherung Das LfU sammelt Informationen, die für die Planung von Untersuchungen sowie die Entnahme, Analyse, Dokumentation und Bewertung von Umweltproben relevant sind, und stellt diese für Vollzugsbehörden, Auftraggeber, Sachverständige, Probenehmer und Laboratorien, die im gesetzlich geregelten Umweltbereich tätig sind, zur Verfügung. Diese Informationen beinhalten aktuelle Entwicklungen in Probenahme- und Analysentechniken, Vorgaben zur Anwendung von Untersuchungsverfahren und Neuerungen in relevanten gesetzlichen Regelwerken. Sie resultieren aus Erfahrungen der Zulassungs-, Überwachungs- und Auditpraxis, sowie der Zusammenarbeit mit anderen Umweltbehörden und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU). Maßgeblich für die praktische Arbeit ist die individuelle Verfahrensliste, die eine Untersuchungsstelle mit dem Zulassungsbescheid erhalten hat.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.