Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Leitfaden und Handlungsempfehlung "Integrales Altlastenmanagement“ bieten den Verwaltungsbehörden und Kommunen eine Anleitung/Handreichung zur Umsetzung integraler Altlastenuntersuchungen und -sanierungen. Zudem enthält das Werk Informationen und Hinweise für Ingenieurbüros und Betroffene zur praktischen Umsetzung. Es werden Chancen und Möglichkeiten für ein optimiertes Vorgehen vorgestellt, damit die vorhandenen knappen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden können. Als innovatives Planungswerkzeug wird der Grundwasser-Managementplan (GW-MagPlan) vorgestellt. Er ist ein Ansatz für Kommunen, durch Erarbeiten eines Rahmensanierungskonzepts mit großräumigen und komplexen Grundwasserbelastungen umzugehen und deren Untersuchung und Sanierung vorzubereiten. Die Handlungshilfe entstand im Rahmen des EU LIFE+Projekts "MAGPlan“ (Management plan to prevent threats from point sources on the good chemical status of groundwater in urban areas), das die Landeshauptstadt Stuttgart mit der LUBW als assoziiertem Partner von 2010 bis 2014 bearbeitet.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.
Als Hilfestellung für die mit der Vergabe, Begleitung und Abnahme eines Auftrages eines Grundwassermodells befassten Behörden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mit externer Unterstützung die Arbeitshilfe »Hinweise zur Erstellung und Beurteilung von Grundwassermodellen im Altlastenbereich« erarbeitet. Die Arbeitshilfe soll den »Nichtspezialisten« die Beurteilung von Modellen und deren Ergebnisse erleichtern. Sie enthält grundlegende Ausführungen über den Aufbau eines Modells und deren Einsatzmöglichkeiten sowie gesondert hervorgehobene Prüfhinweise für die Sachbearbeiter, um sie bei der Konzeption und Prüfung von Grundwassermodellen zu unterstützen.
Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Seit den ersten „Hinweisen“ zur Ermittlung von Altlasten in NRW (MELF 1985) gehören Luftbilder neben Akten, Karten und Plänen sowie Zeitzeugen und Gewährsleuten zu den grundlegenden Quellen, um Altstandorte und Altanlagen zu ermitteln, d.h., sie zu lokalisieren, weiterführende Erkenntnisse über potentielle nutzungsbedingte Kontaminationen zu gewinnen sowie aufgrund der so erhobenen Daten und Informationen auf mögliche Altlasten rückzuschließen.
Bei der Untersuchung kontaminierter Standorte ist die substanzspezifische Isotopenanalyse (CSIA) des Kohlenstoffs organischer Schadstoffe ein etabliertes und häufig angewandtes Verfahren. Sie wird eingesetzt um eine bestehende Kontamination an einem Standort möglichen Verursachern zuzuordnen oder um in situ Abbauprozesse der Schadstoffe nachzuweisen und gegebenenfalls zu quantifizieren. Bei schwer abbaubaren Schadstoffen wie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) müssen Isotopenanalysen ggf. auch über mehrere Jahre oder Jahrzehnte hinweg vergleichend beurteilt werden. Um Fehlinterpretationen von Messergebissen langer Zeitreihen zu vermeiden sind besondere Anforderungen an die Qualität der Isotopenmessungen nötig, insbesondere im Hinblick auf deren Richtigkeit. Da die komponentenspezifische Kohlenstoff- Isotopenanalytik von Spurenstoffen eine relativ neue Technik ist, existieren bislang keine allgemein verbindlichen Leitlinien zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Ziel dieses Leitfadens ist es, Richtlinien für die Praxis zu erarbeiten um bei Beauftragung, Durchführung und Interpretation von komponentenspezifischen Kohlenstoff- Isotopenmessungen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu sichern und eine effektive Qualitätskontrolle der Messergebnisse über lange Zeiträume und zwischen verschieden Laboren zu ermöglichen. Als wesentliche und bislang wenig beachtete Möglichkeit der Qualitätskontrolle für den Auftraggeber im Hinblick auf die Richtigkeit der Messergebnisse wird empfohlen, neben den Messproben verdeckt auch Proben mit bekannter Isotopensignatur anzustellen (Ankerproben).