Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

In der Bundesbodenschutzverordnung 3.1.3 „Analysenverfahren“ ist bei der Anwendung alternativer Verfahren verlangt, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in den Tabellen 3, 4 und 5 angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind. Die Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Analysenverfahren stellt auch einen der Schwerpunkte der Arbeit des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen dar.
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AttributbezeichnungAttributwert
GeltungsbereichBundesrepublik Deutschland (DE)
Jahr2008
Dokumentinformation/Quellehttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3510.pdf