Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungs- und Parameterumfang bei der Erkundung von Tankstellengeländen. Es wird insbesondere auf die mögliche Relevanz der höher alkylierten einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffe (Testbenzine) sowie von Methyl-tert-buthylether (MTBE) hingewiesen.
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungsumfang bei der Erkundung von Altablagerungen. Für jeden der fünf voraussichtlich relevanten Wirkungspfade werden Hinweise zur Anzahl der Beprobungspunkte und der Probennahmetiefe gegeben. Für gasförmige Emissionen (Deponiegas) werden weiterführende Informationen zu den möglichen Probennahme- und Analyseverfahren bereitgestellt.
Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.
Die Bearbeitung ist dabei durch ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastverdächtigen Flächen über die Erkundung bis hin zur Sanierung gekennzeichnet (TMLNU 1995). Eine abgestufte Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen bietet die Möglichkeit • einen Überblick über die Gesamtzahl an altlastverdächtigen Flächen zu erhalten, • Aussagen bezüglich der von ihnen ausgehenden Gefährdungen zu treffen, • Gefahren für die Schutzgüter abzuwenden und • die finanziellen Mittel gezielt und effektiv einzusetzen. Die Abwicklung dieser Tätigkeiten greift auf verschiedene rechtliche und fachliche Grundlagen zurück, die nachfolgend in Hinblick auf die Erkundung und Untersuchung zusammengefasst sind.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU). Maßgeblich für die praktische Arbeit ist die individuelle Verfahrensliste, die eine Untersuchungsstelle mit dem Zulassungsbescheid erhalten hat.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.