Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Tabellenwerk mit Ableitungswerten der GFS der LAWA (2017) sowie die daraus abgeleiteten GFS-Werte (2017) der LAWA, Emax-Werte (Emax-GFS), Werte Emax-humatox und Grenzwerte der TrinkwV (2023)
Mit dem baden-württembergische Bewertungs- bzw. Priorisierungsverfahren wird formalisiert und vergleichend ein Gefährdungspotential ermittelt, das von einer Fläche auf die Schutzgüter ausgeht.
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.
Hinweise zur Anwendung der Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei orientierenden Untersuchungen des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
Die Arbeitshilfe dient als Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Sachverständigenberichten im Rahmen der Detailuntersuchung und soll die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden im Vollzug unter Wahrung einer hinreichenden Qualität der Bearbeitung erleichtern. Zudem können Gutachter und Sachverständige die angesprochenen Sachverhalte bei der Erstellung von Gutachten berücksichtigen.
In Ergänzung zu den seit Februar 2022 vorliegenden „Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ sind in den hier vorliegenden Leitlinien auch Hinweise zu Trinkwasser, Lebensmitteln und weiteren relevanten Beurteilungssituationen enthalten.