Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten, Version 4.0: Beschreibung: Um die historische Erhebung bei möglichst vollständiger Erfassung der relevanten Altstandorte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz der Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten erarbeitet. Der Branchenkatalog umfasst über 3500 Branchennennungen und liefert hierzu u.a. folgende Informationen: Produktionsablauf Kontaminationsfaktoren altlastenrelevante Stoffe / Stoffgruppen Leitfragen, Anmerkungen und Hinweise Die aufgeführten Branchen werden anhand der Produktionsabläufe bzw. den gehandhabten Stoffen bezüglich ihrer Altlastenrelevanz eingestuft (uneingeschränkt altlastenrelevant/ eingeschränkt altlastenrelevant/ altlastenirrelevant). Bei Branchen der Klasse „eingeschränkt altlastenrelevant" wurden sogenannte Leitfragen formuliert, die als Hilfestellung bei der Überprüfung des Altlastenverdachts dienen sollen. Für alle altlastenrelevanten Branchennennungen wurde im Hinblick auf das landesweit einheitliche Priorisierungsverfahren ein Bereich für den Handlungsbedarf in Vergleichslage bestimmt (Branchen-r0). 2016 wurde der Branchenkatalog überarbeitet und Branchen und altlastenrelevante Stoffe, wie z.B. die Stoffgruppe der PFC, die noch nicht im BKAT enthalten waren, wurden aufgenommen. Der aktualisierte Branchenkatalog ist als Web- und BRS-Anwendung verfügbar.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.
Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Seit den ersten „Hinweisen“ zur Ermittlung von Altlasten in NRW (MELF 1985) gehören Luftbilder neben Akten, Karten und Plänen sowie Zeitzeugen und Gewährsleuten zu den grundlegenden Quellen, um Altstandorte und Altanlagen zu ermitteln, d.h., sie zu lokalisieren, weiterführende Erkenntnisse über potentielle nutzungsbedingte Kontaminationen zu gewinnen sowie aufgrund der so erhobenen Daten und Informationen auf mögliche Altlasten rückzuschließen.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Bei der Erfassung altlastverdächtiger Flächen wurden bisher Schäden, die durch Kriegshandlungen (Bombardierungen, Kampfhandlungen etc.) entstanden, kaum berücksichtigt. Zur Erfassungsbewertung sowie zur Entscheidung über weitere Maßnahmen ist es jedoch wichtig, abschätzen zu können, ob auf einem Betriebsgelände zusätzlich zu dem branchentypischen auch ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Kriegseinwirkungen gegeben ist.
Arbeitsblatt 22, LANUV 2006 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Ihre Auswertung gehört daher zu den grundlegenden Verfahren bei der Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es darum geht, die Nutzungsgeschichte einer Fläche bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs zurückzuverfolgen und dabei auch Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Das dazu notwendige Luftbildmaterial stammt aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 und steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen seit Ende der 1980er Jahre zur Verfügung.
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