Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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  • Medien: Bodenluft oder Grundwasser

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Theobromin (GFS Theobromin)

Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Uran (GFS Uran)

Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für 1,3,5-Trioxan für den Pfad Boden – Grundwasser

Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Pentoxifyllin (GFS Pentoxifyllin)

Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.

Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS)

Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Anhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Materialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Berlin: Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials

Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.

Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung - ergänzt um Werte aus der Novell. BBodSchV

Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.

DEBA – Digitales Erfassungs- und Bewertungsblatt für Altlastverdachtsflächen in Sachsen - Benutzerhandbuch

Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.

DEBA – Digitales Erfassungs- und Bewertungsblatt für Altlastverdachtsflächen in Sachsen - Programm

Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.