Handbuch Altlasten und sonstige Publikationen
Band 6 Teil 1 Arbeitshilfe zur Verfüllung bei der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (2007)
Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten („Bodensanierung“) erfolgen in Hessen häufig durch Aushub des kontaminierten Materials mit anschließender Verfüllung der Baugruben.
Verfüllt werden im Sanierungsgebiet anfallende oder von außerhalb kommende Bodenmaterialien. Dafür werden jährlich zigtausende Tonnen von Bodenmaterial verwendet.
Bei der Verfüllung sollen nicht nur die Schadstoffbelastungen, sondern auch die Bodenfunktionenberücksichtigt werden. Das BBodSchG nennt in § 2 (2) natürliche Funktionen, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen.
Es sollten also weitgehend schadstoffarme Materialien verwendet werden, die sich für die vorgesehene Folgenutzung eignen.
Das heißt, diese Arbeitshilfe soll
die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichenfachlich und rechtlich konkretisieren,
zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern,
erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxisvermeiden helfen und dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.