Interpretation, Beurteilung, Bewertung

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite

Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS)

Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Anhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Materialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung

Aktualisierungsstand: April 2025. Im Verlauf der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen in der Regel erstmals bei der Orientierenden Untersuchung (OU) Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der OU nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung (DU) begründen. Die Prüfung soll insbesondere durch einen Vergleich der Analysenwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden - Mensch, Boden - Nutzpflanze und Boden - Grundwasser in der Anlage 2 der BBodSchV für bestimmte anorganische und organische Parameter festgelegt sind. Diese Prüf- und Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.

Handbuch Altlasten Band 1 - Altlastenbearbeitung in Hessen

Handbuch Altlasten und sonstige Publikationen
Handbuch Altlasten Band 1 (8,38 MB)
Gefährliche Stoffe auf ehemaligen Industriestandorten oder in Abfallablagerungen haben vielfach zu Verunreinigungen in Grundwasser und Boden geführt. Es gilt deshalb gezielt jene Flächen herauszufinden, die saniert werden müssen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hat den gesetzlichen Auftrag, für Hessen gültige und sinnvolle Regeln und Verfahren der Altlastenbearbeitung zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Die verschiedenen Bände des Handbuchs Altlasten informieren Fach- und Vollzugsbehörden, öffentliche Gebietskörperschaften, Sachverständige und Untersuchungsstellen sowie die interessierte Öffentlichkeit über die technischen und rechtlichen Aspekte der Altlastenbearbeitung; insbesondere angesprochen sind auch Betroffene und Verursacher von Altlasten. Das Handbuch Altlasten dokumentiert den Stand der Technik, ist Arbeitshilfe, Regelwerk und Entscheidungshilfe. Es kann und soll jedoch nicht die individuelle Betrachtung des Einzelfalls ersetzen.
Der Band 1 gibt einen programmatischen Überblick über die Ziele und Konzepte des Landes Hessen bei der Altlastenbearbeitung und informiert über rechtliche, finanz- und datenverarbeitungstechnische Grundlagen.
Das Handbuch war erstmals im Jahr 1999 erschienen und liegt nun als überarbeitete Neuauflage vor.

Handbuch Altlasten Band 3 Teil 7 - Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen

Handbuch Altlasten und sonstige Publikationen
Band 3 Teil 7 Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (4. überarb. Auflage 2025)
Seit der 1. Auflage 2008 hat sich das Handbuch Altlasten "Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen" vielfach bewährt. Die Einstufung von Grundwasserschäden anhand der beiden Kriterien "gelöste Schadstoffmenge" und "Schadstofffracht" fand bei Behörden, Gutachtern und Pflichtigen hohe Akzeptanz. Mit der 3. und 4. Auflage wurden einige Themen umfangreicher dargestellt und präzisiert: Wie können Sanierungsziele abgeleitet werden? Wie kann die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme ermittelt und dokumentiert werden? Unter welchen Voraussetzungen können langlaufende Grundwassersanierungen beendet werden? Hierzu nennt die Arbeitshilfe Kriterien und stellt Werkzeuge zur Verfügung. Damit deckt die Arbeitshilfe die wichtigsten Fragestellungen bei Entscheidungen über Grundwassersanierungen ab, nämlich "ob", "wie" und "wie lange" zu sanieren ist. Zu diesem Handbuch stehen folgende EXCEL-Auswertetools zur Verfügung: EXCEL-Auswertetool "Mengen und Frachten" EXCEL-Auswertetool "Sanierungsverlauf 1992 bis 2024" EXCEL-Auswertetool "Sanierungsverlauf 2002 bis 2024" EXCEL-Auswertetool “Sanierungsverlauf 1996 bis 2028” EXCEL-Auswertetool “Sanierungsverlauf 2006 bis 2028” Wesentliche Änderungen der 4. Auflage betreffen: Anhang 2 „Geringfügigkeitsschwellenwerte": Aktuelle Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden übernommen. Anhang 9 „Datenauswertung von Pump&Treat-Grundwassersanierungen“: Für die 3. Auflage hatte die HIM-ASG mit Stand 2016 insgesamt 38 langlaufende Grundwassersanierungen ausgewertet, um typische Sanierungskosten zu ermitteln. Für die 4. Auflage des Handbuchs Altlasten wurden die Projektdaten nochmals aktualisiert (Stand Jahresende 2022). Die Auswertung der Verfahrenskosten hat gezeigt, dass die Auswirkungen der Kostenentwicklung seit 2016 (Stand 3. Auflage) bei langlaufenden Sanierungsverfahren über den Sanierungszeitraum moderat ausgefallen sind. Demnach hat sich Stand 2022 das 0,75-Quantil um ca. 10 % erhöht, während der Median um ca. 10 % (alle Fälle) bzw. ca. 20 % (LHKW-Fälle) gesunken ist. Anhang 12.2 „Einleitung von gereinigtem Grundwasser in öffentliche Abwasserreinigungsanlagen“: Im Anhang 12.2. wird auf die aktualisierte Indirekteinleiterverordnung (IndV) und die neue Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (Indirekteinleiter-VwV) Bezug genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der „Stand der Technik" nach der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV) nicht den Schwellenwerten der IndV entspricht. Für die Indirekteinleitung in eine öffentliche Abwasseranlage ist der „Stand der Technik" nach GWS-VwV heranzuziehen. Anhang 12.3 „Behandlung von verunreinigtem Grundwasser bei Einleitung in oberirdische Gewässer“: In der „Emissionsbetrachtung“ der 3. Auflage war eine Tabelle mit Emissionswerten enthalten, die auf Erfahrungswerten aus dem Vollzug beruhte. Aufgrund der novellierten IndV war eine Überarbeitung dieser Werte erforderlich. In der 4. Auflage werden nun zwei Tabellen mit orientierenden Emissionswerten gezeigt, wobei die 1. Tabelle sich auf die Schwellenwerte der IndV bezieht und die 2. Tabelle auf Erfahrungswerten aus dem Vollzug beruht. Inhalt der Arbeitshilfe: Wenn durch den unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, gelten für die Entscheidung über eine Grundwassersanierung die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV). Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Erläuterung und fachliche Konkretisierung der in der GWS-VwV genannten Ausführungen zu schädlichen Grundwasserverunreinigungen und Sanierungen bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen. Der Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt bei den Fragestellungen Liegt eine schädliche Grundwasserverunreinigung vor? Ist die Sanierung eines Grundwasserschadens erforderlich? Ist eine langlaufende Grundwassersanierung (Pump+Treat) noch verhältnismäßig? Weiterhin werden in der Arbeitshilfe folgende Themen kurz behandelt: Sanierungsziele Optimierung und Beendigung von Sanierungen Stand der Technik Einleitung von Hilfsstoffen in das Grundwasser bei In-situ-Sanierungen Einleitung von Grundwasser in Abwasseranlagen und oberirdische Gewässer. Die Arbeitshilfe richtet sich an die Mitarbeiter in Behörden und Ingenieurbüros, die bei der Sanierung von Grundwasserschäden beteiligt sind. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Umweltministeriums, der Regierungspräsidien und Unteren Wasserbehörden sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Federführung) erarbeitet.

Handbuch Altlasten Band 6 Teil 1 - Arbeitshilfe zur Verfüllung bei der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (2007)

Handbuch Altlasten und sonstige Publikationen
Band 6 Teil 1 Arbeitshilfe zur Verfüllung bei der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (2007)
Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten („Bodensanierung“) erfolgen in Hessen häufig durch Aushub des kontaminierten Materials mit anschließender Verfüllung der Baugruben.
Verfüllt werden im Sanierungsgebiet anfallende oder von außerhalb kommende Bodenmaterialien. Dafür werden jährlich zigtausende Tonnen von Bodenmaterial verwendet.
Bei der Verfüllung sollen nicht nur die Schadstoffbelastungen, sondern auch die Bodenfunktionenberücksichtigt werden. Das BBodSchG nennt in § 2 (2) natürliche Funktionen, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen.
Es sollten also weitgehend schadstoffarme Materialien verwendet werden, die sich für die vorgesehene Folgenutzung eignen.
Das heißt, diese Arbeitshilfe soll
die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichenfachlich und rechtlich konkretisieren,
zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern,
erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxisvermeiden helfen und dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 1 - Grundsätze

Das Handbuch zur Altlastenbehandlung dient der Untersetzung des Handlungsrahmens, der durch die Gesetzgebung vorgegeben ist. Ziel ist es, einen zusammenfassenden Überblick zur Altlastenmethodik speziell in Sachsen für Behörden, Gutachter und Betroffene zu geben. Der vorliegende Handbuchteil 1 ordnet die rechtlichen und fachlichen Regelungen der Altlastenbehandlung den einzelnen Bearbeitungsstufen nach Bodenschutzrecht zu. Aufbauend darauf werden Erläuterungen zu den Zielen und Inhalten, den behördlichen Entscheidungen und Möglichkeiten der Klassifizierung des Handlungsbedarfes gegeben. In den einzelnen Kapiteln wird auf die weiter führenden methodischen Materialien (Handbuchteile 2 - 9 und Materialienbände) des Freistaates Sachsen verwiesen.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 10 - Überwachung

Ziel dieses Handbuches ist die Vorgabe eines methodischen Leitfadens für Überwachungsmaßnahmen bei der Altlastenbearbeitung für zuständige Behörden, Gutachter und Verpflichtete. Die Überwachung im Altlastenbereich ist eine wissenschaftlich begründete, fortlaufende Beobachtung bzw. Messung ausgewählter dynamischer Prozessgrößen. Unter Verwendung der in der Vergangenheit erzielten Erkenntnisse zu den Prozessgrößen und deren Veränderungen mit darauf aufbauendem Prozessverständnis (Epignose) kann eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Änderungen erstellt werden. Die Überwachung geht also über eine reine Beobachtung hinaus und erfordert die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse sowie eine Reaktion auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Da in der Altlastenbearbeitung das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse stetig zunimmt, ist es erforderlich, dies bei den abzuleitenden Überwachungsprogrammen in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 2 - Verdachtsfallerfassung und formale Erstbewertung

Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 9 - Sanierung

Anforderungen an die Planung und Ausführung einer Sanierungsmaßnahme. Darstellung der fachlichen Anforderungen an die einzelnen Bearbeitungsschritte sowie die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.

LfULG, Heft 11/2017 Sanierung Altlastenstandort Freital-Saugrund

Das Revitalisierungsgebiet Freital-Saugrund ist gekennzeichnet durch stoffliche und radiologische Belastungen industrieller, bergbaulicher und kommunaler Herkunft. Die mehr als 20 Teilflächen wurden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erkundet, bewertet und größtenteils saniert. In der Broschüre ist die erfolgreiche Sanierung des Gebietes dargestellt. Daraus wurden Perspektiven und verallgemeinerbare Erkenntnisse abgeleitet. Zielgruppe dieser Veröffentlichung sind interessierte Bürger des Gebietes, die Eigentümer der Flächen, die zuständigen Behörden und fachlich Interessierte.