Die Bearbeitung ist dabei durch ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastverdächtigen Flächen über die Erkundung bis hin zur Sanierung gekennzeichnet (TMLNU 1995). Eine abgestufte Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen bietet die Möglichkeit • einen Überblick über die Gesamtzahl an altlastverdächtigen Flächen zu erhalten, • Aussagen bezüglich der von ihnen ausgehenden Gefährdungen zu treffen, • Gefahren für die Schutzgüter abzuwenden und • die finanziellen Mittel gezielt und effektiv einzusetzen. Die Abwicklung dieser Tätigkeiten greift auf verschiedene rechtliche und fachliche Grundlagen zurück, die nachfolgend in Hinblick auf die Erkundung und Untersuchung zusammengefasst sind.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.
Als Hilfestellung für die mit der Vergabe, Begleitung und Abnahme eines Auftrages eines Grundwassermodells befassten Behörden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mit externer Unterstützung die Arbeitshilfe »Hinweise zur Erstellung und Beurteilung von Grundwassermodellen im Altlastenbereich« erarbeitet. Die Arbeitshilfe soll den »Nichtspezialisten« die Beurteilung von Modellen und deren Ergebnisse erleichtern. Sie enthält grundlegende Ausführungen über den Aufbau eines Modells und deren Einsatzmöglichkeiten sowie gesondert hervorgehobene Prüfhinweise für die Sachbearbeiter, um sie bei der Konzeption und Prüfung von Grundwassermodellen zu unterstützen.
Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Das Arbeitsblatt enthält ausschließlich fachliche Hinweise und Empfehlungen für die weitere Sachverhaltsermittlung und die Bewertung der Untersuchungsbefunde.
Für die Abschätzung der Sickerwasserkonzentrationen und -frachten sind nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) praxiserprobte Verfahren einzusetzen. Als Materialuntersuchung im Rahmen der Sickerwasserprognose sieht die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für organische Schadstoffe den Säulenversuch vor. Auch sonstige Verfahren können geeignet sein, wenn deren Praxistauglichkeit nachgewiesen wurde. Hinweis: Teile der Arbeitshilfe sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Grundlagen können nach wie vor hilfreich sein.