Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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ALEX Informationsblatt 33 Mindestanforderungen an den Umfang von Gutachten im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen

Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.

ALEX Merkblatt 01 Untersuchungsparameter für die abfall- und wasserwirtschaftliche Untersuchung

Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.

ALEX Merkblatt 02 Orientierungswerte für die abfall- und wasserwirtschaftliche Beurteilung

Das Merkblatt enthält Orientierungswerte zur Beurteilung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen sowie Sanierungszielwerte für den Boden und das Grundwasser. Dabei werden die Prüf- und Sanierungszielwerte für den Boden in vier mögliche Zielebenen gegliedert. Die Anwendung dieser Werte soll nur gemäß den Hinweisen in ALEX-Informationsblatt 16 „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten“ erfolgen.

ALEX Merkblatt 13 Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden - Grundwasser; Sickerwasserprognose

Um die Vorgaben der BBodSchV für den Verwaltungsvollzug praktikabel zu gestalten, gibt das vorliegende Merkblatt konkrete Hinweise zu Untersuchungsmethoden und zu Bewertungsansätzen, mit denen der Wirkungspfad Boden-Grundwasser beurteilt werden kann. Dabei richtet sich das Merkblatt an fachkundige Mitarbeiter aus Behörden und Ingenieurbüros.

ALEX Merkblatt 16 Baugrubenfreimessung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen

Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.

Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insbesondere auf Sprengplätzen, sowie mit Bodenaushub von entsprechenden Verdachtsflächen

Niedersächsischer Erlass: Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insbesondere auf Sprengplätzen, sowie mit Bodenaushub von entsprechenden Verdachtsflächen

Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.

GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.

GeoFakten 12 Beurteilung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Altablagerungen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.

Geofakten 17 Hinweise zur Entnahme und zur Beurteilung von Bodenproben im Kontext von Bodenbelastungsuntersuchungen zu Dioxinen (PCDD/F) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB)

Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche (dioxin-like) polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) sind toxische chlororganische Verbindungen, die aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichen Konzentrationen in die Umwelt eingetragen wurden.