Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens
im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur
Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der
Flächen als auch deren Erstbewertung.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
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