Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.
Handbuch Altlasten Band 8, Teil 1; 2., überarbeitete Auflage, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe liefert die Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit MNA in Hessen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die natürlichen Abbau- und Rückhaltevorgänge im Grundwasser. Die ungesättigte Zone wird hier nicht berücksichtigt. Es werden nur die natürlich ablaufenden Prozesse betrachtet. Sobald natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse durch aktive Maßnahmen initiiert, unterstützt oder verstärkt werden (sog. „Enhanced Natural Attenuation“), handelt es sich dabei um in situ-Maßnahmen, welche nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe sind.
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 7; 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, 2018: Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Erläuterung und fachliche Konkretisierung der in der GWS-VwV genannten Ausführungen zu schädlichen Grundwasserverunreinigungen und Sanierungen bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen.
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 1, 2007: Diese Arbeitshilfe soll • die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichen fachlich und rechtlich konkretisieren, • zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern, • erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxis vermeiden helfen und • dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 4, 2008: Der Branchenkatalog dient der Erfassung der altlastenrelevanten Betriebe und der Zuordnung der Betriebe zu den jeweiligen Branchen und Branchenklassen.
Handbuch Altlasten, Band 3, Teil 1; 2. überarbeitete Auflage, 2012: Das Handbuch stellt einen Leitfaden für die Durchführung der Einzelfallrecherche auf Altablagerungen und Altstandorten vor. Es beschreibt, wie mit vertretbarem Aufwand die notwendigen Informationen ermittelt, vertieft und bewertet werden können, um über das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Altlast zu entscheiden. Sinngemäß kann der Leitfaden auch für die Einzelfallrecherche auf schädlichen Bodenveränderungen angewendet werden.
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 2; 3., überarbeitete Auflage, 2020: Dieses Handbuch wendet sich vorrangig an die hessischen Städte und Gemeinden, insbesondere an diejenigen, die bisher ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Altstandorte in ihrem Gemeindegebiet noch nicht oder noch nicht in ausreichendem Maße erfüllt haben.