Die für Bodenuntersuchungen festgelegten Verfahren sowie Anforderungen an eine repräsentative Probenahme, Probenbehandlung und Qualitätssicherung sind im Anhang I der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 dokumentiert. Die dokumentierten Untersuchungsverfahren stellen den damaligen Entwicklungsstand für die Untersuchung von Böden dar.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Vorgehensweise bei der Entwicklung von Untersuchungsstrategien zur Schaffung der Datengrundlage für Entscheidungen nach Altlastenrecht für das Schutzgut Grundwasser. Dabei werden auch die kosten- und zeitsparenden Möglichkeiten von innovativen Untersuchungsmethoden berücksichtigt, wie integrale Pumpversuche oder schnelle Methoden der Proben- und Messwertbestimmung.
Im Vergleich zu den Empfehlungen des Fachbeirates Bodenuntersuchungen (FBU) von 2008, die auf pauschalen prozentualen Unsicherheiten basieren, konnte durch Anwendung einer additiven Varianzfunktion eine deutlich verbesserte Modellierung der Vergleichsstandardabweichung erzielt werden. Mit dem neu entwickelten Ansatz kann die analytische Unsicherheit als Teil der Ergebnisunsicherheit in Abhängigkeit des Feststoffgehaltes berechnet werden. Darüber hinaus konnten auch Empfehlungen für neue Parameter abgeleitet werden.
Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt.