Die vorliegende Arbeitshilfe wurde im Auftrag des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) der LABO mit dem Ziel erarbeitet, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung und der daraus abzuleitenden Gefahrenbeurteilung für den Wirkungspfad Boden-Mensch und den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze-Mensch zu etablieren.
Anhang 2 bietet Unterstützung bei der Abschätzung der Relevanz von Schadstoffen in Bezug auf deren mögliche Aufnahme- und Expositionspfade. Dazu werden relevante Daten zur Quantifizierung gesundheitlicher Wirkungen aufgeführt, auf Besonderheiten in der Bewertung hingewiesen sowie Beurteilungswerte aus angrenzenden Rechtsbereichen zitiert.
Im Rahmen der Ableitung der Prüfwerte für die BBodSchV wurden sowohl das Modell zur humantoxikologischen Bewertung von Schadstoffen im Boden beschrieben, als auch Szenarien entwickelt, die die Exposition des Menschen gegenüber den Schadstoffen beschreiben. Die nachfolgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der Bekanntmachung der Ableitungsmethoden und -maßstäbe im Bundesanzeiger Nr. 161 a (vgl. auch UBA 1999ff) sowie auf Texten des LANUV-Arbeitsblattes 22 (2014).
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.