Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Das bestehende MNA-Konzept (Monitored natural attenuation) am Standort Imprägnierwerk Wülknitz wurde weiter qualifiziert. In einem ENA-Feldversuch (Enhanced natural attenuation) wurde die Aktivierung der mikrobiotischen Abbauprozesse untersucht. Die erarbeiteten Kriterien zur Überwachung der unterstützten Selbstreinigung bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine ENA-Umsetzung in der Praxis. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der am Standort durchgeführten MNA-Maßnahme führen. Die Veröffentlichung richtet sich an Behörden, Projektbearbeiter, Gutachter und Sachverständige, die MNA/ENA im Rahmen von Sanierungsprojekten anwenden oder planen.
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die zuständige Behörde vom Verpflichteten einer Altlast die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind neben den technischen Möglichkeiten auch die für die Maßnahmen entscheidungserheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die fachlichen Inhalten sind nach wie vor aktuell.
Da bislang keine allgemeinverbindlichen Standards für die Planung, Durchführung, Begleitung und Qualitätssicherung von Bodenluftsanierungsmaßnahmen vorliegen, wurden im Auftrag des LUA Informationen zu bundesweit abgeschlossenen Bodenluftsanierungsmaßnahmen gesammelt und bewertet. Für diese Bewertung standen Daten von 146 Sanierungsanlagen bei 100 Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen sind die Mobilität und Mobilisierbarkeit der vorhandenen Schadstoffe zu ermitteln und zu berücksichtigen. Diese Stoffeigenschaften beeinflussen auch die Auswahl geeigneter Dekontaminations- und Sicherungsverfahren im Rahmen der Sanierungsuntersuchung. Auf den Kokerei- und Gaswerksstandorten in Nordrhein-Westfalen und auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gichtgasschlämme der Eisenverhüttung abgelagert wurden, steht insbesondere die Frage der Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden im Vordergrund.
Bei der Erfassung altlastverdächtiger Flächen wurden bisher Schäden, die durch Kriegshandlungen (Bombardierungen, Kampfhandlungen etc.) entstanden, kaum berücksichtigt. Zur Erfassungsbewertung sowie zur Entscheidung über weitere Maßnahmen ist es jedoch wichtig, abschätzen zu können, ob auf einem Betriebsgelände zusätzlich zu dem branchentypischen auch ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Kriegseinwirkungen gegeben ist.
Arbeitsblatt 22, LANUV 2006 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Ihre Auswertung gehört daher zu den grundlegenden Verfahren bei der Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es darum geht, die Nutzungsgeschichte einer Fläche bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs zurückzuverfolgen und dabei auch Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Das dazu notwendige Luftbildmaterial stammt aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 und steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen seit Ende der 1980er Jahre zur Verfügung.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.