Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 2 - Verdachtsfallerfassung und formale Erstbewertung

Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 4 - Gefährdungsabschätzung, Pfad und Schutzgut Boden

Schadstoffe werden auf oder in dem Boden abgelagert und können als Flüssigkeit, Lösung oder Gas in ihn eindringen. Schadstoffe können im Boden (durch Schwerkraft, Sickerwasser, Bodenluft) und mit dem Boden (Erosion von Bodenteilchen mit Schadstoffen) zu den weiteren Schutzgütern Grundwasser, Luft, Oberflächenwasser transportiert werden (Boden als Transportpfad) bzw. der Boden selbst kann in seinen Funktionen beeinträchtigt werden (Boden als Schutzgut). Der Boden ist Kontaktmedium zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Pflanze.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 5 - Gefährdungsabschätzung, Pfad und Schutzgut Oberflächenwasser

Dieser Materialienband beschreibt die formalisierte Gefährdungsabschätzung für Altlastverdachtsflächen auf den Stufen der Historischen Erkundung und Orientierenden Untersuchung (BN 1 und 2) für den Fall, dass Schadstoffe in Oberflächenwasser gelangen können. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Baden-Württemberger Verfahrens und analog zur Vorgehensweise in Sachsen bei Grundwasser und Boden (s. a. Handbuch Teil 1). Berücksichtigung fand auch der Teil "Oberflächengewässer" der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen, der vom Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin erarbeitet wurde.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 6 - Gefährdungsabschätzung, Pfad Luft

Der vorliegende Teil des Handbuches zur Altlastenbehandlung betrachtet die Gefährdungsabschätzung von flüchtigen Schadstoffen auf dem Wirkungspfad Boden-Luft-Mensch. Die bereits erschienenen Teile 3 und 4 des Handbuches beinhalten die Gefährdungsabschätzung auf den Wirkungspfaden Boden-Grundwasser-Mensch und Boden-Mensch.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 7 - Detailuntersuchung

Mit dem vorliegenden Handbuch wird eine umfassende Handlungsempfehlung zur Durchführung und Bewertung einer Detailuntersuchung im Rahmen einer stufenweisen Altlastenbearbeitung gegeben (Abbildung 1). Den Schwerpunkt bilden die einzelfallspezifische Expositionsabschätzung für alle relevanten Pfade und Schutzgüter und die daraus abzuleitende Untersuchungsstrategie. Anzustreben ist eine Deckungsgleichheit zwischen den zur Bewertung nötigen und den in der Untersuchung ermittelten Daten.

Hintergrundwerte von Spurenstoffen in hessischen Böden

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.

LABO Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden - Mensch

Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.