Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Insbesondere werden „Hinweiswerte“ für Schadstoffbelastungen im Grundwasser abgeleitet, bei deren Unterschreitung eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Weiterhin gibt die Arbeitshilfe Hinweise zu vergleichsweise günstigen Fallkonstellationen (z. B. große Grundwasserflurabstände) und zu baulichen Sicherungsmaßnahmen. Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) und der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) waren eingebunden.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.
Bei Altlasten, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen, kann die Schadstofffahne Grundstücke Dritter bzw. bei großflächigen Altlasten auch unbelastete Teilflächen unterströmen. Sofern eine Bebauung oberhalb einer solchen Schadstofffahne von leichtflüchtigen Schadstoffen geplant ist, sollte geprüft werden, ob die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden können.
Die überarbeitete Arbeitshilfe fasst die früheren Arbeitshilfen zur orientierenden Untersuchung und zur Detailuntersuchung zusammen und zeigt einen praxisnahen Weg auf, wie im Rahmen der Altlastenbearbeitung die Vorgaben der BBodSchV zur Sickerwasserprognose fachgerecht und rechtssicher im Vollzug umgesetzt werden können.