Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.