Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 2 - Verdachtsfallerfassung und formale Erstbewertung

Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 7 - Detailuntersuchung

Mit dem vorliegenden Handbuch wird eine umfassende Handlungsempfehlung zur Durchführung und Bewertung einer Detailuntersuchung im Rahmen einer stufenweisen Altlastenbearbeitung gegeben (Abbildung 1). Den Schwerpunkt bilden die einzelfallspezifische Expositionsabschätzung für alle relevanten Pfade und Schutzgüter und die daraus abzuleitende Untersuchungsstrategie. Anzustreben ist eine Deckungsgleichheit zwischen den zur Bewertung nötigen und den in der Untersuchung ermittelten Daten.

Niedersächsischer Erlass: Hinweise zur Sanierung von PFAS-verunreinigten Flächen

Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)

Niedersächsischer Erlass: LABO-Papier Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV

Niedersächsischer Erlass zum LABO-Papier „Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV“ zur Kenntnis und bitte um Beachtung für den Vollzug in Niedersachsen.

Programm ElKriBaG-x zu GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Für die einfache und schnelle Anwendung der Arbeitshilfe in der Praxis kann das Excel-Programm ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) benutzt werden. Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.

Seminarunterlagen zum Programm ElKriBaG-x zu GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Seminarunterlagen für die Anwendung des Excel-Programms ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.

Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insb. auf Sprengplätzen

Niedersächsischer Erlass: Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insb. auf Sprengplätzen

Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II

Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II