Schadstoffe werden auf oder in dem Boden abgelagert und können als Flüssigkeit, Lösung oder Gas in ihn eindringen. Schadstoffe können im Boden (durch Schwerkraft, Sickerwasser, Bodenluft) und mit dem Boden (Erosion von Bodenteilchen mit Schadstoffen) zu den weiteren Schutzgütern Grundwasser, Luft, Oberflächenwasser transportiert werden (Boden als Transportpfad) bzw. der Boden selbst kann in seinen Funktionen beeinträchtigt werden (Boden als Schutzgut). Der Boden ist Kontaktmedium zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Pflanze.
Dieser Materialienband beschreibt die formalisierte Gefährdungsabschätzung für Altlastverdachtsflächen auf den Stufen der Historischen Erkundung und Orientierenden Untersuchung (BN 1 und 2) für den Fall, dass Schadstoffe in Oberflächenwasser gelangen können. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Baden-Württemberger Verfahrens und analog zur Vorgehensweise in Sachsen bei Grundwasser und Boden (s. a. Handbuch Teil 1). Berücksichtigung fand auch der Teil "Oberflächengewässer" der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen, der vom Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin erarbeitet wurde.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
NSO-Heterozyklen (abgekürzt NSO-HET) sind ein- oder mehrkernige zyklische Kohlenwasserstoffverbindungen, bei denen mindestens ein Kohlenstoffringatom durch Stickstoff, Schwefel oder Sauerstoff ersetzt ist.