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NRW-Erlass: Umgang mit Wasserrechten zum Betrieb von Brunnen zur landwirtschaftlichen Bewässerung im Bereich von PFAS-Grundwasserbelastungen

Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von Einträgen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Boden und Grundwasser – beispielsweise aufgrund von Altlasten oder Löschmitteleinsätzen – haben sich in vielen Fällen im Grundwasser Schadstoffbelastungsfahnen ausgebildet. Mit diesem Erlass wird ausgeführt, wie vor diesem Hintergrund mit Wasserrechtsanträgen und bestehenden Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen bei PFAS-belastetem Grundwasser zu verfahren ist.

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.

Untersuchungen möglicher Boden- und Pflanzenbelastung im Umfeld von Strommasten

Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.

Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes

Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.