Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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Programm ElKriBaG-x zu GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Für die einfache und schnelle Anwendung der Arbeitshilfe in der Praxis kann das Excel-Programm ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) benutzt werden. Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.

Schulungsunterlagen ALTEX-1 D Sickerwasserprognose

Schulungsunterlagen zum Berechnungsinstruments ALTEX-1D Version 3.4.5 zur Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.

Seminarunterlagen zum Programm ElKriBaG-x zu GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Seminarunterlagen für die Anwendung des Excel-Programms ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.

Sickerwasserprognose ALTEX-1 D - Version 3.4.5 vom Feb. 2020

Die Arbeitshilfe DU enthält das Berechnungsinstrument ALTEX-1D, mit dem Sickerwasserkonzentrationen und -frachten am Ort der Beurteilung quantitativ abgeschätzt werden können. In dem UMK-Umlaufverfahren 17/2019 ist der Veröffentlichung des weiterentwickelten Berechnungsinstruments zur Sickerwasserprognose ALTEX-1D (Programmversion 3, Windows 10) zugestimmt worden. Die aktuellste Version 3.4.5 vom Feb. 2020 wird vom LBEG als Download zur Verfügung gestellt.

Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insb. auf Sprengplätzen

Niedersächsischer Erlass: Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insb. auf Sprengplätzen

Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II

Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II

Untersuchungen möglicher Boden- und Pflanzenbelastung im Umfeld von Strommasten

Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.

Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes

Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.