Anforderungen an den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl-und Erdgasgewinnung aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes. Standorte der Erdöl- und Erdgasgewinnung sind nach Beendigung der betrieblichen Nutzung zurückzubauen und wieder nutzbar zu machen. Dabei ist sicherzustellen, dass die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen wird. Mit Wiedernutzbarmachung ist die Herrichtung der vom Bergbau genutzten Flächen für eine Folgenutzung, z. B. land- oder forstwirtschaftlicher Art, gemeint. Ziel des vorliegenden Geofakts ist es, die fachlichen Anforderungen für den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung bezüglich der relevanten Wirkungspfade (Boden – Mensch, Boden – Gewässer, Boden – Nutzpflanze) aufzuzeigen. Dadurch soll die Planungssicherheit beim Rückbau und der Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung erhöht und eine landesweit einheitliche Vorgehensweise befördert werden.
Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass Boden und Grundwasser im Umfeld von Freileitungsmasten für Höchstspannungsleitungen, die auf teerölimprägnierten Holzschwellenfundamenten gegründet sind, durch teeröltypische Schadstoffe (PAK, NSO-Heterocyclen u. a.) belastet sein können. Mit dem vorliegenden Geofakt sollen fachliche Eckpunkte für die Ermittlung und Bewertung der von diesen Standorten möglicherweise ausgehenden Gefahren für das Grundwasser bereitgestellt werden.
Insbesondere werden „Hinweiswerte“ für Schadstoffbelastungen im Grundwasser abgeleitet, bei deren Unterschreitung eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Weiterhin gibt die Arbeitshilfe Hinweise zu vergleichsweise günstigen Fallkonstellationen (z. B. große Grundwasserflurabstände) und zu baulichen Sicherungsmaßnahmen. Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) und der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) waren eingebunden.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.
Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
Bei Altlasten, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen, kann die Schadstofffahne Grundstücke Dritter bzw. bei großflächigen Altlasten auch unbelastete Teilflächen unterströmen. Sofern eine Bebauung oberhalb einer solchen Schadstofffahne von leichtflüchtigen Schadstoffen geplant ist, sollte geprüft werden, ob die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden können.
Die überarbeitete Arbeitshilfe fasst die früheren Arbeitshilfen zur orientierenden Untersuchung und zur Detailuntersuchung zusammen und zeigt einen praxisnahen Weg auf, wie im Rahmen der Altlastenbearbeitung die Vorgaben der BBodSchV zur Sickerwasserprognose fachgerecht und rechtssicher im Vollzug umgesetzt werden können.