Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.