Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.