Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.