Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die zuständige Behörde vom Verpflichteten einer Altlast die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind neben den technischen Möglichkeiten auch die für die Maßnahmen entscheidungserheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die fachlichen Inhalten sind nach wie vor aktuell.
Da bislang keine allgemeinverbindlichen Standards für die Planung, Durchführung, Begleitung und Qualitätssicherung von Bodenluftsanierungsmaßnahmen vorliegen, wurden im Auftrag des LUA Informationen zu bundesweit abgeschlossenen Bodenluftsanierungsmaßnahmen gesammelt und bewertet. Für diese Bewertung standen Daten von 146 Sanierungsanlagen bei 100 Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Sowohl bei der Beurteilung von Immissionswirkungen als auch von Bodenbelastungen in Haus- und Kleingärten kommt der Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten und Verzehrsgewohnheiten der betroffenen Gartennutzer große Bedeutung im Hinblick auf eine realistische Risikoanalyse zu. Deshalb befasst sich das Landesumweltamt bereits seit einiger Zeit mit der Entwicklung einheitlicher Bewertungsszenarien, insbesondere zum Teilaspekt des Verzehrs von selbst erzeugtem Obst und Gemüse. Der sogenannte "LUA-Modellgarten", der im Zusammenhang mit dem Bundesratsverfahren zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) insbesondere im "Wohngartenszenario" bereits Berücksichtigung fand, ist Ergebnis dieser Arbeiten.
Bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen sind die Mobilität und Mobilisierbarkeit der vorhandenen Schadstoffe zu ermitteln und zu berücksichtigen. Diese Stoffeigenschaften beeinflussen auch die Auswahl geeigneter Dekontaminations- und Sicherungsverfahren im Rahmen der Sanierungsuntersuchung. Auf den Kokerei- und Gaswerksstandorten in Nordrhein-Westfalen und auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gichtgasschlämme der Eisenverhüttung abgelagert wurden, steht insbesondere die Frage der Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden im Vordergrund.
Neben rechtlichen und fachlichen Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen werden vor allem Verfahrensweisen und Methoden vorgestellt und in ihren Einsatzmöglichkeiten charakterisiert, die gegenwärtig für die erforderlichen Untersuchungen und Prognoseschritte zur Verfügung stehen. Es bleibt Aufgabe des Bearbeiters, im Einzelfall das für den jeweiligen Untersuchungs- und Prognoseschritt richtige Werkzeug auszuwählen, die Ergebnisse sachkundig zu interpretieren und damit die Grundlage für behördliche Entscheidungen zu schaffen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind Teile der Arbeitshilfe nicht mehr aktuell.
Voraussetzung für die sachgerechte Planung, Durchführung und Beurteilung von Grundwasseruntersuchungen an Altlasten ist die Kenntnis grundlegender Zusammenhänge zwischen Untergrundaufbau, Stoffverhalten, Messstellenausbau und Analysenergebnissen.
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.
Abschlussbericht Milzbrandverdacht auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie sowie deren Umfeld in Schleswig-Holstein. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat im Jahre 2009 von der BIG -Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH- eine Neubewertung der Kontaminationssituation auf ehemals von der Lederindustrie genutzten Flächen in Auftrag gegeben. Mit dieser Studie werden Hinweise zur Beurteilung der Gefahren aus eventuellen Verunreinigungen mit Milzbrandsporen im Untergrund gegeben. Die Hinweise dienen im Besonderen der Vermeidung von Milzbranderkrankungen des Menschen bei Bauarbeiten und Erkundungen auf Standorten von ehemaligen Lederfabriken sowie in deren Umfeld.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.