Anhang 2 bietet Unterstützung bei der Abschätzung der Relevanz von Schadstoffen in Bezug auf deren mögliche Aufnahme- und Expositionspfade. Dazu werden relevante Daten zur Quantifizierung gesundheitlicher Wirkungen aufgeführt, auf Besonderheiten in der Bewertung hingewiesen sowie Beurteilungswerte aus angrenzenden Rechtsbereichen zitiert.
Im Rahmen der Ableitung der Prüfwerte für die BBodSchV wurden sowohl das Modell zur humantoxikologischen Bewertung von Schadstoffen im Boden beschrieben, als auch Szenarien entwickelt, die die Exposition des Menschen gegenüber den Schadstoffen beschreiben. Die nachfolgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der Bekanntmachung der Ableitungsmethoden und -maßstäbe im Bundesanzeiger Nr. 161 a (vgl. auch UBA 1999ff) sowie auf Texten des LANUV-Arbeitsblattes 22 (2014).
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.