Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Sanierung/Sicherung
Bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen sind die Mobilität und Mobilisierbarkeit der vorhandenen Schadstoffe zu ermitteln und zu berücksichtigen. Diese Stoffeigenschaften beeinflussen auch die Auswahl geeigneter Dekontaminations- und Sicherungsverfahren im Rahmen der Sanierungsuntersuchung. Auf den Kokerei- und Gaswerksstandorten in Nordrhein-Westfalen und auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gichtgasschlämme der Eisenverhüttung abgelagert wurden, steht insbesondere die Frage der Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden im Vordergrund.
Bei der Erfassung altlastverdächtiger Flächen wurden bisher Schäden, die durch Kriegshandlungen (Bombardierungen, Kampfhandlungen etc.) entstanden, kaum berücksichtigt. Zur Erfassungsbewertung sowie zur Entscheidung über weitere Maßnahmen ist es jedoch wichtig, abschätzen zu können, ob auf einem Betriebsgelände zusätzlich zu dem branchentypischen auch ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Kriegseinwirkungen gegeben ist.
Arbeitsblatt 22, LANUV 2006 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Ihre Auswertung gehört daher zu den grundlegenden Verfahren bei der Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es darum geht, die Nutzungsgeschichte einer Fläche bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs zurückzuverfolgen und dabei auch Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Das dazu notwendige Luftbildmaterial stammt aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 und steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen seit Ende der 1980er Jahre zur Verfügung.
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.