Anhang D Zuordnung zu Branchenschlüsselnummern zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.
Anhang E Pilotstudie (Berghof-Studie) zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.
Der vorliegende Bericht entstand im Rahmen des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch die Anhänge A bis E ergänzt.
Der vorliegende Bericht entstand im Rahmen des Projektes B 4.15 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).
Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzAnhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzMaterialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
BFR BoGwS, BImA, Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz, AH BoGwS, AK BoGwS, OFD
Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch
Erlass des MLUL vom 27. Dezember 2017 über die Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades BODEN-MENSCH mit Anlage 1: Begründung und Erläuterung der Prüfwerte für PAK und Anlage 2: Anwendungshinweise für die Prüfwerte für PAK
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.