Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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Arbeitshilfe 8 Untersuchungen zur Durchlässigkeitsbestimmung von MKW-kontaminiertem Lockergestein an einem ehemaligen WGT-Standort im Land Brandenburg

Im Rahmen der Altlastenbearbeitung an einem ehemaligen Tanklagerstandort in Brandenburg bestand die Notwendigkeit zur Durchführung vertiefender Untersuchungen zum Verhalten von „Mineralölkohlenwasserstoff-Phase“ (MKW-Phase) in der ungesättigten/gesättigten Bodenzone (Lockergestein). Die aus dem 1999 realisierten Forschungsvorhaben ermittelten Ergebnisse haben insbesondere für das Land Brandenburg Relevanz, da von den hier erfassten altlastverdächtigen Flächen ca. 30 - 40 % durch den Eintrag von MKW verursacht wurden.

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen (PFC= per- und polyfluorierte Chemikalien) in Wasser und Boden

Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.

Merkblatt 3.8/1 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.

Merkblatt 3.8/3 Natürliche Schadstoffminderung bei Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen - Natural Attenuation

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.