Handbuch Altlasten Band 5, Teil 1, 1998: Die Einzelfallbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung von Altstandorten und Altablagerungen im Rahmen der Einzelfallrecherche. Dabei handelt es sich um eine beprobungslose Erkundung mittels Aktenrecherche und Ortsbesichtigung.
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 4, 2008: Der Branchenkatalog dient der Erfassung der altlastenrelevanten Betriebe und der Zuordnung der Betriebe zu den jeweiligen Branchen und Branchenklassen.
Handbuch Altlasten, Band 3, Teil 1; 2. überarbeitete Auflage, 2012: Das Handbuch stellt einen Leitfaden für die Durchführung der Einzelfallrecherche auf Altablagerungen und Altstandorten vor. Es beschreibt, wie mit vertretbarem Aufwand die notwendigen Informationen ermittelt, vertieft und bewertet werden können, um über das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Altlast zu entscheiden. Sinngemäß kann der Leitfaden auch für die Einzelfallrecherche auf schädlichen Bodenveränderungen angewendet werden.
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 2; 3., überarbeitete Auflage, 2020: Dieses Handbuch wendet sich vorrangig an die hessischen Städte und Gemeinden, insbesondere an diejenigen, die bisher ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Altstandorte in ihrem Gemeindegebiet noch nicht oder noch nicht in ausreichendem Maße erfüllt haben.
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 3; unveränderte Neuauflage, 2010: Die vorliegende Arbeitshilfe beschäftigt sich mit der Überwachung von Dichtwandumschließungen zur seitlichen Sicherung von Altlasten. In der Arbeitshilfe werden zunächst die verschiedenen Dichtwandsysteme beschrieben und deren spezifische Schwachstellen analysiert. Anhand von Datenblättern können dann die Risikopotentiale des jeweiligen Standortes und der einzelnen Wandsysteme erfasst und bewertet werden, um daraus die notwendigen Maßnahmen für die Langzeitüberwachung abzuleiten.
Der vorliegende Leitfaden beschreibt den Ablauf der kontinuierlichen Erfassung mit Erstellung der Adressensammlung, der Relevanzprüfung der erfassten Adressen, der Übernahme der relevanten Adressen in die Fachanwendung Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) sowie der Ermittlung der handlungsbestimmenden Informationen und der Bewertung auf Beweisniveau 1. Zur Unterstützung der Behörden wurde ein EDV-Werkzeug entwickelt (HISTE-Adresspool), mit dem aus verschiedenen Datenquellen stillgelegte Betriebe und Anlagen kontinuierlich abgerufen werden können.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie die Rechercheergebnisse. Weiterhin enthält er Hinweise zur Schadenserkundung, Sanierungszielfestlegung und Verhältnismäßigkeitsabwägung. Obwohl in einigen ausgewerteten Fällen nur eine geringe Anzahl von Daten vorlag, erlauben die Ergebnisse der Recherche die Formulierung von Empfehlungen für die Entscheidung über Art und Umfang von Quellensanierungsmaßnahmen im Einzelfall.