Bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen sind die Mobilität und Mobilisierbarkeit der vorhandenen Schadstoffe zu ermitteln und zu berücksichtigen. Diese Stoffeigenschaften beeinflussen auch die Auswahl geeigneter Dekontaminations- und Sicherungsverfahren im Rahmen der Sanierungsuntersuchung. Auf den Kokerei- und Gaswerksstandorten in Nordrhein-Westfalen und auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gichtgasschlämme der Eisenverhüttung abgelagert wurden, steht insbesondere die Frage der Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden im Vordergrund.
Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, die Organisation, Durchführung und Kontrolle der Überwachung und Nachsorge bei der Altlastenbearbeitung strukturiert und effizient zu gestalten. Zielgruppe sind die zuständigen Behörden, Verpflichtete, die mit der Problematik befassten Sachverständigen und ggf. Fachfirmen.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II