Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Sickerwasserprognose OU - SIWA-SP-Tool: Strukturierte Sickerwasserprognose in der Orientierenden Untersuchung nach BBodSchG/V Da bisher kein pragmatischer Ansatz existierte, eine Sickerwasserprognose in der OU systematisiert durchzuführen, wurde 2012 das Tool SIWA-SP („Sickerwasser - eine Strukturierte Prognose") erstellt. Das Tool ist sowohl im Lockergestein als auch Festgestein anwendbar. Die Untersuchungsergebnisse einer OU sind ausreichend für die Anwendung des Verfahrens Das Ergebnis der Abschätzung ist eine qualitative Aussage, ob der Prüfwert am Ort der Beurteilung überschritten wird. Das Verfahren unterstützt den Anwender bei einer verbalargumentativen Sickerwasserprognose.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.
Boden- und Pflanzenbelastung; Freileitungen, Stromleitungen, Strommasten
Vorgehensweise bei der Entwicklung von Untersuchungsstrategien zur Schaffung der Datengrundlage für Entscheidungen nach Altlastenrecht für das Schutzgut Grundwasser. Dabei werden auch die kosten- und zeitsparenden Möglichkeiten von innovativen Untersuchungsmethoden berücksichtigt, wie integrale Pumpversuche oder schnelle Methoden der Proben- und Messwertbestimmung.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.