Diese Arbeitshilfe wurde von dem Unterausschuss „Sickerwasserprognose“ des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellt.
Diese Arbeitshilfe wurde von dem Unterausschuss „Sickerwasserprognose“ des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellt.
Nach erfolgter Veröffentlichung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, IED und dem Vorliegen entsprechender Vollzugserfahrungen wurde unter Einbezug von Erkenntnissen aus dem LABO-Workshop zum Ausgangszustandsbericht vom 30./31.09.2016 eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt. Die UMK hat diese in ihrem Umlaufverfahren 22/2019 zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Maßnahmen zur Rückführung der Grundwasserverschmutzung nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL oder IED
Die beiden Arbeitshilfen zur Sickerwasserprognose bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen wurden zu einer Arbeitshilfe in der hier vorliegenden Form zusammengeführt und inhaltlich aktualisiert und ergänzt. Die vorliegende Arbeitshilfe zeigt einen praxisnahen Weg auf, wie im Rahmen der Altlastenbearbeitung die Vorgaben der BBodSchV zur Sickerwasserprognose umgesetzt werden können.
Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Die Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie) wurde in Deutschland mit dem Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 in nationales Recht umgesetzt. Dazu wurde seitens des BORA 2009 die Auslegungshilfe "Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes" erarbeitet, welche insbesondere die Schnittstellen zwischen BBodSchG und USchadG erläuterte. Die Umwelthaftungsrichtlinie wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert; insbesondere wurde Art. 18 angepasst. In Folge wurde die Auslegungshilfe überarbeitet; es erfolgten weitere Anpassungen an seit 2009 eingetretene Rechtsänderungen.
Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 15/2023 die aktualisierte Auslegungshilfe „Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung als Download auf der LABO-Homepage zugestimmt.