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Handbuch Altlasten Hessen - Angabe der Messunsicherheit bei Feststoffuntersuchungen aus dem Altlastenbereich
Handbuch Altlasten Hessen - Angabe der Messunsicherheit bei Feststoffuntersuchungen aus dem Altlastenbereich
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/handbuch/11b7t6a.pdf
Handbuch Altlasten Band 7, Teil 6; 2., korrigierte und verbesserte Fassung, 2003: Die Arbeitshilfe soll sich sowohl an Laboratorien, die die Messunsicherheit angeben müssen, als auch an Behörden wenden, die bei der Bewertung von Analysenergebnissen zukünftig die Messunsicherheit berücksichtigen müssen. Die Arbeitshilfe behandelt neben einfachen Grundlagen nur die Bestimmung und Bewertung der Messunsicherheit bei der analytischen Untersuchung von Feststoffen, speziell von Altlastenproben.
Quelle:
Hessen (HE)
weitere Dokumentinformationen
Attributbezeichnung
Attributwert
Dokumentinformation/Quelle
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/handbuch/11b7t6a.pdf
Jahr
2003
Anwendungsempfehlung
Hessen (HE)
Medien
Boden
Bearbeitungsstufe
OU (Orientierende Untersuchung)
Bearbeitungsstufe
DU (Detailuntersuchung)
Schlagworte
messunsicherheit
(11)
,
www.isqab.de
(379)
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https://www.labo-deutschland.de/documents/2_Anlage_Fachmodul__Boden-Altlasten_f06.pdf
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
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