Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
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