Nach der Beurteilung von Henschler (1989) sowie der UBA-Stellungnahme [Dieter 2007], welche die Aussage von Henschler stützt, wurde eine humantoxikologisch begründete Obergrenze für die Konzentration von Dikegulac im Trinkwasser von 50 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist der niedrigere der beiden Beurteilungskriterien Humantoxikologie und Ökotoxikologie und somit als Geringfügigkeitsschwellenwert anzusehen.
Aktuellere Daten aus Beobachtungen an beruflich TEL-exponierten Menschen führen auf die gleiche Weise zu einer entsprechenden tolerablen Trinkwasserkonzentration für Methyl- und Ethylbleiverbindungen von 630 ng Pb/l. Es wird vorgeschlagen, diese direkt über eine Exposition am Menschen ermittelte Konzentration als GFS_Human anzusehen.
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