Phase 1: Historische Erkundung,
Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,
Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.
Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen
- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)
- Weiterer Untersuchungsbedarf
- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr