Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der FBU gibt praktische Empfehlungen zu Angabe der laboranalytischen Messunsicherheit auf der Grundlage von Ringversuchsergebnissen.
IDie Arbeitsgruppe ,Qualitätssicherung und Ergebnisunsicherheit für Bodenuntersuchungsverfahren' des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen (FBU) rekapituliert Vorgehensweisen zur Berechnung von laborindividuellen Messunsicherheiten bei chemisch-analytischen Bodenuntersuchungen und präsentiert Beispiele.
Vom 24.07.2024. Es werden von der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) (BBodSchV) abweichende Verfahren und Methoden bekanntgegeben, deren Gleichwertigkeit und praktische Eignung durch den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) allgemein festgestellt wurde.
Die Empfehlung gibt Behörden und Untersuchungsstellen eine Handreichung bei der Untersuchung niedriger PFAS-Gehalte in Böden. Aufgrund der chemischen Eigenschaften der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind bei der Probenahme und Bestimmung etliche Besonderheiten zu beachten.
In der Bundesbodenschutzverordnung 3.1.3 „Analysenverfahren“ ist bei der Anwendung alternativer Verfahren verlangt, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in den Tabellen 3, 4 und 5 angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind. Die Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Analysenverfahren stellt auch einen der Schwerpunkte der Arbeit des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen dar.
Bei der Methodensammlung Feststoffuntersuchung Version 2.0 handelt es sich um einen veralteten Stand. Diese Version kann ausschließlich bei Feststoffuntersuchungen von Bodenmaterial, die auf Grundlage der Übergangs-regelungen gemäß § 28 BBodSchV durchgeführt werden, weiter Anwendung finden. Die aktuelle Version der Methodensammlung Version 3.0 ist auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall und des Fachbeirats für Bodenuntersuchungen abrufbar.
Diese gemeinsame Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa FU) des Fachbeirates Bodenuntersuchungen (FBU) und des LAGA-Forums Abfalluntersuchung listet die in abfall- und bodenschutzrechtlichen Verordnungen genannten Untersuchungsverfahren sowie die Verfahren der Technischen Regeln der LAGA, der Fachmodule und -verbände auf und kommentiert sie. Überdies sind Verfahren aus dem Handbuch der Bodenuntersuchung (HBU) und aktuelle Verfahren aus der Normungsarbeit aufgeführt. Bei der Methodensammlung Feststoffuntersuchung Version 2.0 handelt es sich um einen veralteten Stand. Diese Version kann ausschließlich bei Feststoffuntersuchungen von Bodenmaterial, die auf Grundlage der Übergangsregelungen gemäß § 28 BBodSchV durchgeführt werden, weiter Anwendung finden. Die aktuelle Version der Methodensammlung ist Version 3.
Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa) wird vom FBU gemeinsam mit dem „Forum Abfalluntersuchung“ der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet. Die Methosa ist ein umfangreiches Fachkompendium zur Untersuchung von Feststoffen (Böden & Abfällen). Die Harmonisierung von Methoden im Boden- und Abfallrecht stellt dabei einen wichtigen Baustein zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und damit einhergehenden Verzögerungen im Sanierungs- und Bauablauf dar. Die Methosa umfasst Feld- und Labormethoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und Analytik für die Boden- und Verdachtsflächenuntersuchung.
Statistische Modellierung von Gleichwertigkeitsuntersuchungen im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes anhand von unterschiedlichen Messverfahren anorganischer und organischer Schadstoffparameter
Die VOA kann qualitative Aussagen zu den enthaltenen Stoffen sowie halbquantitative oder unter bestimmten Umständen auch quantitative Ergebnisse der Stoffgehalte (in Böden) liefern. Die VOA ist idealtypisch geeignet, auf einer Fläche die Konzentrationsverteilung zu beschreiben und damit die Eckpunkte für eine weitergehende Untersuchung festzulegen. Dies ist der in der BBodSchV beschriebene Anwendungsbereich.