Diese gemeinsame Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa FU) des Fachbeirates Bodenuntersuchungen (FBU) und des LAGA-Forums Abfalluntersuchung listet die in abfall- und bodenschutzrechtlichen Verordnungen genannten Untersuchungsverfahren sowie die Verfahren der Technischen Regeln der LAGA, der Fachmodule und -verbände auf und kommentiert sie. Überdies sind Verfahren aus dem Handbuch der Bodenuntersuchung (HBU) und aktuelle Verfahren aus der Normungsarbeit aufgeführt.
Anlage 1 zur Methodensammlung Feststoffuntersuchung „Empfehlungen des Fachbeirats Bodenuntersuchungen und des LAGA-Forums Abfalluntersuchung“ Stand: 15.06.2021 Methodensammlung Feststoffuntersuchung V 2.0
Anlage 2 zur Methodensammlung Feststoffuntersuchung „Feststellung von geeigneten Verfahren im Bereich Bodenschutzrecht durch den Fachbeirat Bodenuntersuchungen“ Stand: 15.06.2021 Methodensammlung Feststoffuntersuchung V 2.0
Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa) wird vom FBU gemeinsam mit dem „Forum Abfalluntersuchung“ der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet. Die Methosa ist ein umfangreiches Fachkompendium zur Untersuchung von Feststoffen (Böden & Abfällen). Die Harmonisierung von Methoden im Boden- und Abfallrecht stellt dabei einen wichtigen Baustein zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und damit einhergehenden Verzögerungen im Sanierungs- und Bauablauf dar. Die Methosa umfasst Feld- und Labormethoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und Analytik für die Boden- und Verdachtsflächenuntersuchung.
Statistische Modellierung von Gleichwertigkeitsuntersuchungen im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes anhand von unterschiedlichen Messverfahren anorganischer und organischer Schadstoffparameter
Die VOA kann qualitative Aussagen zu den enthaltenen Stoffen sowie halbquantitative oder unter bestimmten Umständen auch quantitative Ergebnisse der Stoffgehalte (in Böden) liefern. Die VOA ist idealtypisch geeignet, auf einer Fläche die Konzentrationsverteilung zu beschreiben und damit die Eckpunkte für eine weitergehende Untersuchung festzulegen. Dies ist der in der BBodSchV beschriebene Anwendungsbereich.