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Angabe der Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung analytische Unsicherheit als Komponente der Ergebnisunsicherheit

Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der FBU gibt praktische Empfehlungen zu Angabe der laboranalytischen Messunsicherheit auf der Grundlage von Ringversuchsergebnissen.

Beispiele zur Berechnung von laborindividuellen Messunsicherheiten bei chemischen Bodenuntersuchungen

IDie Arbeitsgruppe ,Qualitätssicherung und Ergebnisunsicherheit für Bodenuntersuchungsverfahren' des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen (FBU) rekapituliert Vorgehensweisen zur Berechnung von laborindividuellen Messunsicherheiten bei chemisch-analytischen Bodenuntersuchungen und präsentiert Beispiele.

Empfehlungen des FBU zum methodischen Vorgehen bei der Bestimmung von niedrigen PFAS-Gehalten in Böden

Die Empfehlung gibt Behörden und Untersuchungsstellen eine Handreichung bei der Untersuchung niedriger PFAS-Gehalte in Böden. Aufgrund der chemischen Eigenschaften der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind bei der Probenahme und Bestimmung etliche Besonderheiten zu beachten.

Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

In der Bundesbodenschutzverordnung 3.1.3 „Analysenverfahren“ ist bei der Anwendung alternativer Verfahren verlangt, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in den Tabellen 3, 4 und 5 angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind. Die Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Analysenverfahren stellt auch einen der Schwerpunkte der Arbeit des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen dar.

Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa FU - Version 1.1)

Diese Methodensammlung (Methosa FU) listet die in abfall- und bodenschutzrechtlichen Verordnungen genannten Untersuchungsmethoden sowie die Verfahren der Technischen Regeln der LAGA, der Fachmodule und –verbände auf.