Anwendungsempfehlung: Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Monitoring
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.