Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Nachsorge
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
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