Geltungsbereich:
Baden-Württemberg (BW) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens
im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur
Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der
Flächen als auch deren Erstbewertung.